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VG Augsburg, 18.02.2005 - Au 1 K 04.1890 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Ausländerrecht: Regel-Ausweisung eines Asylbewerbers nach Verurteilung wegen einer BtM-Straftat zur Freiheitsstrafe ohne Bewährung, Berücksichtigung einer Drogentherapie
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 05.05.1998 - 1 C 17.97
Abschiebung, Abschiebung in den Heimatstaat, Ausweisungszwecke, Ausweisung, …
Auszug aus VG Augsburg, 18.02.2005 - Au 1 K 04.1890
Dabei ist darauf hinzuweisen, dass das Bundesverwaltungsgericht zwar etwa im Urteil vom 5. Mai 1998 (InfAuslR 1998, 383 ) besonders hohe Anforderungen an die Voraussetzungen für eine Wiederholungsgefahr gestellt hatte. - BVerwG, 16.11.2000 - 9 C 6.00
Abschiebungsschutz; politische Verfolgung; Ausschluss vom Abschiebungsschutz; …
Auszug aus VG Augsburg, 18.02.2005 - Au 1 K 04.1890
Im Urteil vom 16. November 2000 (InfAuslR 2001, 194/195 ff.) hat es darauf abgestellt, dass beim Prognosemaßstab im Hinblick auf die in § 51 Abs. 3 zweiter Alternative AuslG vorausgesetzte Mindestfreiheitsstrafe von 3 Jahren auch unter Berücksichtigung der aus Art. 16 a GG folgenden, eine enge Auslegung des § 51 Abs. 3 AuslG gebietenden, verfassungsrechtlichen Anforderungen ausreicht, zu prüfen, ob eine Wiederholung vergleichbarer Straftaten ernsthaft droht. - BVerwG, 28.01.1997 - 1 C 17.94
Ausweisung wegen Beihilfe zum Heroinhandel
Auszug aus VG Augsburg, 18.02.2005 - Au 1 K 04.1890
Daher ist eine kontinuierliche Ausweisungspraxis bei Heroinhandel auch geeignet, andere von der Begehung ähnlich schwerer Straftaten abzuhalten (vgl. z.B. BVerwG vom 28.1.2997 InfAuslR 1997, 296 ). - VGH Bayern, 11.12.2003 - 24 CS 03.2428
Auszug aus VG Augsburg, 18.02.2005 - Au 1 K 04.1890
Nach der Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes, der sich das Verwaltungsgericht Augsburg angeschlossen hat, besteht kein Anspruch darauf, dass ein Ausländer eine begonnene Therapie in Deutschland fortsetzen kann; er kann auch auf eine Fortsetzung der Therapie im Heimatland verwiesen werden (vgl. z.B. BayVGH vom 11.12.2003 Az. 24 CS 03.2428).